Dein WG-Zimmer zur Untermiete: was Du beachten musst

Viele machen es, aber nur die wenigsten wissen, was sie wirklich tun. Gerade wenn man knapp bei Kasse ist bietet es sich an, sein WG-Zimmer für ein paar Wochen unterzuvermieten und derweile bei Freunden unterzutauchen, bis man finanziell wieder auf der Höhe ist. Auch während eines Auslandsaufenthaltes oder im Sommerurlaub kann man sich damit die Miete sparen. Aber ist das rechtens? Was du bei der Untervermietung deines WG-Zimmers beachten musst, erfährst du hier.

Fall 1: WG, in der alle WG Mitglieder gleichberechtigte Mieter sind

In diesem Fall ist die Untervermietung Deines Zimmers leicht. Du solltest aber trotzdem der Hausverwaltung Bescheid sagen - aber keine Sorge, sie kann es dir weder verbieten, noch einen Preisaufschlag verlangen.

Fall 2: WG, in der jedes WG-Mitglied einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat bzw. nur ein WG-Mitglied im Vertrag steht

Wenn Deine Situation so aussieht, dann solltest Du Deinen Vermieter um Erlaubnis bitten. Falls er zustimmt, musst Du ihm eine Kopie des Personalausweises des Untermieters zukommen lassen, sowie gegebenenfalls eine Begründung abgeben. Aber selbst, wenn Du den Großteil des Jahrs nicht in Deiner Wohnung verbringst und sie ständig untervermietest, darf dein Vermieter Dir die Untervermietung nicht verbieten - das entschied der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 4/05). Meistens verlangen Hausverwaltungen aber einen Mietzuschlag von mindestens 15 Euro monatlich. 
Des weiteren musst Du beachten, dass pro Raum rechtlich maximal zwei Personen zugelassen sind.
Also: Wenn du in einer WG wohnst, in der alle Mitglieder regelmäßig ihre Zimmer untervermieten, dann tretet Ihr am besten alle in den Mietvertrag ein. Somit braucht Ihr euch weder Sorgen zu machen, dass eine illegale Untervermietung auffliegt, noch mehr Geld zu zahlen.

Fall 3: Vollständige Wohnung vermieten

Auch wenn Du alleine, beziehungsweise mit deinem Partner zusammen wohnst, gilt für Dich selbiges wie im Fall 2: Du brauchst die Erlaubnis des Vermieters. Das gilt, kurz gesagt, immer, wenn Du den ganzen Mietvertragsgegenstand weitervermieten willst. Ob es sich dabei um ein oder sechs Zimmer handelt, ist völlig egal. 
Falls du nur einen Teil der Wohnung untervermietest, z.B. nur das Schlafzimmer, brauchst Du Dir keine Erlaubnis einzuholen. Trotzdem ist es ratsam, die Hausverwaltung über die Untervermietung zu informieren. 

Auf jeden Fall: einen Mietvertrag zur Untermiete unterzeichnen

Das ist wichtig, sowohl für Dich also auch für den Untermieter. So seid ihr beide abgesichert, auch wenn es etwas mühsamer ist.

In manchen Fällen: Lügen haben kurze Beine

Wenn Du heimlich untervermietest, ohne dem Vermieter Bescheid zu sagen, und er es herausfindet, kann es für Dich schlecht ausgehen. Erstmal hat er das Recht, Deinen Untermieter auf der Stelle aus dem Zimmer herauszuwerfen; ausserdem kann er auch Dir den Vertrag sofort fristlos kündigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 74/10).

Hast Du noch Fragen?

Wir von LocaBerlin helfen bei Fragen immer gern, schreib uns einfach eine Email: info@locaberlin.de 

 




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