Grundstück in Berlin kostenlos verkaufen
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Grundstücke in Berlin sind rar. In Brandenburg dagegen kommt man schon sehr viel leichter an ein Grundstück, sowohl an eines, welches zum Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses geeignet ist, als auch an ein Gewerbegrundstück. Das ist sicher auch ein Grund, warum viele Familien, die ein eigenes Haus errichten möchten, ihr Augenmerk eher auf den sogenannten Speckgürtel Berlins richten. Auch in Berlin alteingesessene Unternehmungen, die sich vergrößern wollen und deshalb ein neues Gewerbegrundstück suchen, verlegen gerne ihren Sitz in ein Gebiet außerhalb Berlins, also nach Brandenburg, wo zum Einen das Angebot an Gewerbeflächen größer, zum Anderen die Grundstückspreise erheblich niedriger sind und schließlich die Gewerbesteuer niedriger ist.
Einen adäquaten Verkaufspreis für ein Grundstück festzulegen, ist nicht einfach. Die klassischen Beurteilungen sind
- das Vergleichswertverfahren,
- das Ertragswertverfahren und
- das Sachwertverfahren
Das häufigst angewendete Wertermittlungs-Verfahren ist das Vergleichswertverfahren. Wie schon der Name sagt, werden beim Vergleichswertverfahren die Kaufpreise solcher Grundstücke zum Vergleich herangezogen, welche aufgrund ihrer feststehenden Wertigkeit mit dem zu bewertenden Grundstück nahezu übereinstimmen, bzw. werden Vergleiche zwischen anderen Grundstücken und dem in Frage stehenden gezogen, mit entsprechend gewichteten Vor- und Nachteilen gegenüber dem zu bewertenden Grundstück, so dass man auf einen annähernd realistischen Wert kommt.
Beim Ertragswertverfahren wird in erster Linie darauf abgestellt, was für einen Ertrag (Miete, Pacht, Erbpacht) das Grundstück bringt oder bei entsprechender Nutzung bringen könnte.
Beim Sachwertverfahren schließlich wird in erster Linie der Bodenwert ermittelt und aufgrund des ermittelten Wertes ein passender Grundstückspreis gefordert.
Grundstücksgeschäfte stehen den Verkäufen und Käufen von Eigentumswohnungen und Häusern in rechtlicher Hinsicht gleich. Auch Verträge, durch welche die Veräußerung von unbebauten Grundstücken geregelt werden, bedürfen der Beurkundung durch einen Notar.
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